Reisen ohne gültige Fahrausweise

Wer im öffentlichen Verkehr reist, muss während der ganzen Fahrt einen gültigen Fahrausweis dabeihaben. Reisende ohne gültigen Fahrausweis sorgen im öffentlichen Verkehr für erhebliche Ertragsausfälle, die am Ende vor allem ehrliche Kundinnen und Kunden zu tragen haben.

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Fahrausweiskontrolle

Jeder Fahrgast ist gemäss Art. 20 des Personenbeförderungsgesetzes dazu verpflichtet, ein gültiges Billett mit sich zu führen. Kann kein gültiges Billett vorgewiesen werden, erhalten Sie von unserem Kontrollpersonal das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)». Sind Sie ohne oder mit teilgültigem Fahrausweis unterwegs, bezahlen Sie – neben des Fahrpreis – einen Zuschlag.

Vor dem Einstieg in den Bus ist zu prüfen, ob ein gültiges Ticket vorhanden ist. In den Fahrzeugen, beim Ticketverkauf durch das Fahrpersonal, ist der Fahrausweis sofort beim Einstieg zu lösen. Mehrfahrtenkarten oder Tageswahlkarten müssen vor der Abfahrt am Ticketautomaten oder umgehend am Entwerter im Bus entwertet werden. Zu Kontrollzwecken werden alle Reisenden ohne gültigen Fahrausweis mit Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum und Bürgerort erfasst. Der Fahrpreis, Zuschlag und Bearbeitungsgebühr werden in Rechnung gestellt.

Es gibt zwei mögliche Szenarien:

  • Sie besitzen ein personalisiertes Passepartout-Abo oder Generalabonnement aber haben es vergessen.
    In diesem Fall können Sie innerhalb von 10 Tagen nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Billettkontrolle Inhaber/ -in eines Billett waren und zahlen CHF 5.00 Bearbeitungsgebühr.
  • Sie haben zum Zeitpunkt der Billettkontrolle – kein gültiges Billett
    In diesem Fall müssen Sie den Zuschlag, Fahrpreis und Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Zuschlag für Reisen ohne gütligen Fahrausweis

  • Zuschlag beim 1. Vorfall CHF 90.00
  • Zuschlag beim 3. Vorfall CHF 160.00
  • Zuschlag beim 2. Vorfall CHF 130.00

Zusätzlich können folgende Kosten anfallen:

  • Zahlungserinnerung/Mahnung CHF 40.00
  • Betreibung je nach Höhe der Forderung
  • Strafanträge je CHF 50.00

Anmerkungen:

  • Neben den Zuschlägen wird eine Fahrpreispauschale in Rechnung gestellt.

Möchten Sie Ihre offenen Forderungen in Raten bezahlen?

Folgende Bedingungen sind dabei zu beachten:

  • Mindest-Monatsrate: CHF 60.00
  • Maximale Anzahl Monatsraten: 3

Rottal Auto AG

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6017 Ruswil

 

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